Rund 19 % der Deutschen sind nach Angaben des Deutschen Schwerhörigenbundes e. V. hörbeeinträchtigt.
Doch was passiert, wenn man selbst betroffen ist? In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen alles über die Zuzahlung Ihrer Hörgeräte.
Wird Ihnen von einem HNO-Arzt oder einer HNO-Ärztin ein Hörgerät verschrieben, so übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die anfallenden Kosten. Achtung: Jedoch nur für das medizinisch notwendige Kassengerät. Der Betrag des Zuschusses variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse, aber im Schnitt sind es rund 700 € pro Hörgerät.
Ein Anspruch auf einen Zuschuss der Krankenkasse für ein Hörgerät besteht mit einer ohrenärztlichen Verordnung. Ein generelles Recht auf eine Folgeversorgung nach einem bestimmten Zeitraum gibt es nicht. Viele Krankenkassen bezuschussen neue Hörgeräte jedoch bereits nach 6 Jahren.
Erfahrene Hörakustikerinnen und Hörakustiker ermitteln mit einem Hörtest Ihre individuelle Hörleistung, beraten Sie ausführlich und erklären Ihnen den weiteren Weg. Wichtig dabei ist es, sich viel Zeit zu nehmen, um Sie und Ihre Bedürfnisse genau kennenzulernen.
Die Feinabstimmung Ihrer Hörgeräte erfolgt meist über mehrere Wochen nach Kauf Ihres neuen Hörgeräts. In unserer individuellen Beratung können Sie zwischen Markenhörgeräten unserer Nulltarif-Kollektion und unseren Hightech-Hörgeräten mit integrierter Bluetooth-Funktion wählen.
Natürlich haben wir auch die passenden Hörgeräte für Senioren, wie zum Beispiel Im-Ohr-Hörgeräte (IdO) und Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte (HdO). Nicht zu vergessen: unsere Neusehland Hörerlebniswelt. Hier werden Sie in eine natürliche Umgebung versetzt: vom Waldspaziergang mit Vogelzwitschern bis zur angeregten Unterhaltung in einem gut gefüllten Lokal. Während die unterschiedlichen Geräusche über unsere Kopfhörer abgespielt werden, erleben Sie auf einem großen Bildschirm die entsprechende Situation hautnah.
Unter unserem Nulltarif versteht man eine Basis-Versorgung mit Hörgeräten, die folgende Spezifikationen aufweisen:
Und das Beste: Mit einem Rezept Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Hörgerät.
Brauchen Sie ein Hörgerät oder haben wir Sie neugierig gemacht? Dann kommen Sie doch gerne in einem unserer Geschäfte vorbei oder vereinbaren Sie ganz einfach online einen Termin.