Arbeitsplatzbrillen gehören mittlerweile zu unserem Berufsalltag, doch haben Sie einen Anspruch auf eine Kostenübernahme durch Ihren Arbeitgeber? Was zahlt der Arbeitgeber und gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen, wenn es um den Zuschuss geht? Erfahren Sie in diesem Blogbeitrag alles, was Sie über den Zuschuss zu Ihrer Arbeitsplatzbrille wissen müssten.
Doch was ist denn eine Arbeitsplatzbrille und welche Funktionen erfüllt sie?
Ulrike Martschin trägt eine Arbeitsplatzbrille von Neusehland.
Da Arbeitsplatzbrillen dem Arbeitsschutz dienen, sind sie vom Arbeitgeber zu bezuschussen. Wie hoch der Zuschuss jedoch ist, ist von Firma zu Firma unterschiedlich. Der Gesetzgeber regelt zwar, dass der Arbeitgeber die Kosten zu tragen hat. Bezahlen muss Ihr Arbeitgeber aber nur die Grundausstattung der Brille. Kosten für eventuelle zusätzliche Ausstattungen der Arbeitsplatzbrille wie spezielle Gläser oder eine Designer-Fassung sind von Ihnen persönlich zu tragen.
Die wichtigsten Fragen bezüglich der Kostenerstattung der Arbeitsplatzbrille im Arbeitsschutzgesetz und in der Bildschirmarbeitsverordnung geregelt. Dort ist auch festgelegt, ob und wann Sie eine Arbeitsplatzbrille beantragen können. Grundsätzlich gilt:
Damit Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss für Ihre Arbeitsplatzbrille beantragen können, sind ein paar Regeln zu beachten:
Wie Sie sehen, kennen wir bei Neusehland für jedes Alter und für jeden Anlass die richtige Brille. Ganz egal, ob Sie sich jetzt schon für eine PC-Brille mit speziellen Nahgläsern entschieden haben oder einfach nur Infos zum Thema Blaulichtfilter erhalten möchten: Kommen Sie einfach bei Ihrem Augenoptiker Neusehland in der Nähe vorbei und lassen sich die für Sie optimale Lösung zeigen.
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