Arbeitsplatzbrille: Welche Kosten übernimmt der Arbeitgeber?
Arbeitsplatzbrillen gehören mittlerweile zu unserem Berufsalltag, doch haben Sie einen Anspruch auf eine Kostenübernahme durch Ihren Arbeitgeber? Was zahlt der Arbeitgeber und gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen, wenn es um den Zuschuss geht? Erfahren Sie in diesem Blogbeitrag alles, was Sie über den Zuschuss zu Ihrer Arbeitsplatzbrille wissen müssten.
Was ist eine Arbeitsplatzbrille?
Doch was ist denn eine Arbeitsplatzbrille und welche Funktionen erfüllt sie?
- Eine Arbeitsplatzbrille - auch PC-Brille oder Bildschirmarbeitsplatzbrille genannt - ist eine Spezialbrille, die digitalen Augenstress minimiert. Sie ist also zum Arbeiten vor dem PC oder anderen digitalen Endgeräten gedacht.
- In Arbeitsplatzbrillen werden Gläser mit individuell für Ihre Bedürfnisse optimierten Sehbereichen eingesetzt - die sogenannten erweiterten Nahgläser. So können Sie entspannt sowohl auf den Bildschirm als auch auf die Tastatur und in die Ferne gucken.
- Der integrierte Blaulichtfilter schützt Ihre Augen vor den Ermüdungserscheinungen durch Blaulicht, das von digitalen Endgeräten ausgestrahlt wird.
Ulrike Martschin trägt eine Arbeitsplatzbrille von Neusehland.
Welche Kosten für die Arbeitsplatzbrille übernimmt der Arbeitgeber?
Da Arbeitsplatzbrillen dem Arbeitsschutz dienen, sind sie vom Arbeitgeber zu bezuschussen. Wie hoch der Zuschuss jedoch ist, ist von Firma zu Firma unterschiedlich. Der Gesetzgeber regelt zwar, dass der Arbeitgeber die Kosten zu tragen hat. Bezahlen muss Ihr Arbeitgeber aber nur die Grundausstattung der Brille. Kosten für eventuelle zusätzliche Ausstattungen der Arbeitsplatzbrille wie spezielle Gläser oder eine Designer-Fassung sind von Ihnen persönlich zu tragen.
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Arbeitsplatzbrille
Die wichtigsten Fragen bezüglich der Kostenerstattung der Arbeitsplatzbrille im Arbeitsschutzgesetz und in der Bildschirmarbeitsverordnung geregelt. Dort ist auch festgelegt, ob und wann Sie eine Arbeitsplatzbrille beantragen können. Grundsätzlich gilt:
- Eine Arbeitsplatzbrille muss fester Bestandteil Ihres Arbeitsalltags sein.
- Die Notwendigkeit einer Brille muss vom Augenarzt festgestellt sein.
- Voraussetzung ist eine tägliche Arbeit am Bildschirm ohne längere Unterbrechungen.
Wie beantrage ich den Zuschuss für meine Arbeitsplatzbrille?
Damit Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss für Ihre Arbeitsplatzbrille beantragen können, sind ein paar Regeln zu beachten:
- Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob es innerbetriebliche Regelungen zum Thema Kostenübernahme von Arbeitsplatzbrillen gibt.
- Gehen Sie zum Augenarzt. Wenn Ihr Augenarzt eine Arbeitsplatzbrille für notwendig hält, stellt er ein Rezept aus.
- Beantragen Sie die Arbeitsplatzbrille bei Ihrem Arbeitgeber gegen Vorlage des Rezepts.
- Wählen Sie bei Ihrem Augenoptiker eine Brillenfassung und die entsprechenden Gläser aus. Die Bestellung geben Sie direkt oder über Ihren Arbeitgeber auf.
- Machen Sie die Kosten bei Ihrem Arbeitgeber geltend.
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Wie Sie sehen, kennen wir bei Neusehland für jedes Alter und für jeden Anlass die richtige Brille. Ganz egal, ob Sie sich jetzt schon für eine PC-Brille mit speziellen Nahgläsern entschieden haben oder einfach nur Infos zum Thema Blaulichtfilter erhalten möchten: Kommen Sie einfach bei Ihrem Augenoptiker Neusehland in der Nähe vorbei und lassen sich die für Sie optimale Lösung zeigen.
Wir freuen uns auf Sie!